Wissensreihe: Die Rolle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie im EU Green Deal

Im Rahmen des Europäischen Green Deals hat die Europäische Union ihre Ambitionen für eine nachhaltigere Zukunft bekräftigt. Zentraler Bestandteil dieser Initiative sind die überarbeiteten Richtlinien für erneuerbare Energien (RED III) und für Energieeffizienz (EED III).


Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien im EU-Energiemix bis 2030 auf 42,5% zu erhöhen. Sie fördert den Einsatz erneuerbarer Energiequellen in den Sektoren Strom, Heizung und Kühlung sowie im Verkehr.


Der Entwurf in Form der Recasttechnik zur Änderung der EED („EED III“) wurde am 14. Juli 2021 vorgestellt und am 25. Juli 2023 formell vom Rat angenommen. Damit wurden neuen Vorschriften im Hinblick auf eine Senkung des Endenergieverbrauchs auf EU-Ebene von mindestens 11,7 % bis 2030 angenommen; dies gemessen am im Jahr 2020 für das Jahr 2030 geschätzten Energieverbrauch.


Gemeinsam tragen diese Richtlinien dazu bei, den Weg zu einem klimaneutralen Europa bis 2050 zu ebnen, Energieunabhängigkeit zu stärken und gleichzeitig die Energiekosten für Verbraucher:innen und Unternehmen zu senken.

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